04. Oktober 2020

Rieselfelder waren ein zentraler Teil der der Abwasserentsorgung der Metropole Berlin vom Ende des 19. Jahrunderts bis in die 1970er Jahre hinein. Das vom preußischen Stadtplaner James Hobrecht angelegte Radialsystem sah einen Kreis von 12 Pumpstationen um Berlin herum vor. Das heutige Kulturzenrum Radialsystem ist z.B. in einer dieser alten Pumpstationen angesiedelt. Von den Stationen aus wurde das Abwasser über spezielle Filterbecken letztlich auf großen Feldflächen gezielt versickert wurde — den Rieselfeldern.

Die Schotterwege um den nach dem prägenden Stadtplaner benannten Ort Hobrechtsfelde sind weithin bekannt und beliebt. Weniger bekannt sind jedoch die im Süden gelegenen ehemaligen Rieselfelder. Diese wollen wir mit unserer Tour am kommenden So. in den Fokus stellen und schauen, wie die Natur das Areal zurückerobert. Zu entdecken gibt es neben technischer Infrastruktur in unterschiedlichen Schattierungen des Verfalls vor allem Blicke auf unverbauten und weiten Raum.


04.10.2020
10:00 Uhr

Sonntagsausflug

ca. 85km


300hm

90%

3/10

Treffpunkt

Treffpunkt (10:00 Uhr) Nordufer der Rumelsburger Bucht auf Höhe des Kajak Verleihs


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Anmeldung

Mit Absendung Eurer Anmeldung akzeptiert Ihr folgende Punkte:

Es handelt sich um eine private Ausfahrt, nicht um ein Rennen. Alle Mitfahrenden versorgen sich selbst und sind für sich selbst verantwortlich. Die StVO ist einzuhalten und andere Wegnutzer sind rücksichtsvoll zu behandeln. Jeder fährt auf eigene Verantwortung und versichert sich ggf. selbst (Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung). Die Haftung für Schäden an Material oder Dritten liegt beim einzelnen Teilnehmer, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenständ

Ist der Ausrichter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Ausrichters gegenüber dem Teilnehmer. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. Für alle diese Fälle gibt es keine Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung und seiner Kenntnis dieser Regelung auf jegliche Regressansprüche. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten erfasst und weitergegeben, sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Ein Widerspruch für die künftige Nutzung ist durch Nachricht an uns möglich.

Die aus aktuellem Anlass verfügten Hygiene- und Abstandsvorschriften der Länder Berlin und Brandenburg sind allzeit einzuhalten

Es handelt sich um eine private Ausfahrt, nicht um ein Rennen. Alle Mitfahrenden versorgen sich selbst und sind für sich selbst verantwortlich. Die StVO ist einzuhalten und andere Wegnutzer sind rücksichtsvoll zu behandeln. Jeder fährt auf eigene Verantwortung und versichert sich ggf. selbst (Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung). Die Haftung für Schäden an Material oder Dritten liegt beim einzelnen Teilnehmer, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenständ

Ist der Ausrichter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Ausrichters gegenüber dem Teilnehmer. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. Für alle diese Fälle gibt es keine Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung und seiner Kenntnis dieser Regelung auf jegliche Regressansprüche. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

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