Am 03. September 2020

Der kommende Donnerstag ist einigen besonderen Wäldern im Osten gewidmet: dem Knack-, Märchen- und Spreewald. Während im Märchenwald hoffentlich niemand vom Brotkrümelpfad abkommen und im Knackwald hoffentlich niemand allzu große Angst im Dunkeln bekommen wird, ist der Spreewald recht gefahrlos. Allerdings handelt es sich auch nicht um ‚den‘ Spreewald, sondern genau genommen nur um den Kleinen Spreewald. Wir bewegen uns auf den Hin- und Rückwegen auf eher einfachem Terrain, allerdings auch über einige kaum bekannte Schleichwege.

Wir können nun wieder drei Geschwindigkeits-Gruppen anbieten, die dritte Gruppe fährt zudem auf einer verkürzten Strecke.

Bitte denkt an ausreichend Licht! Es wird gerade im Wald bereits recht frühzeitig wieder dunkel – fast so wie im Märchen.


03.09.2020
18:30 Uhr

FAR

65 km
55 km

200hm

85 %

7/10
3/10

Treffpunkt (18:30 Uhr) Nordufer der Rumelsburger Bucht auf Höhe des Kajak Verleihs


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Anmeldung

Vorherige Anmeldung unter vollem Namen über das unten stehende Formular ist obligatorisch!

Es handelt sich um eine private Ausfahrt, nicht um ein Rennen. Alle Mitfahrenden versorgen sich selbst und sind für sich selbst verantwortlich. Die StVO ist einzuhalten und andere Wegnutzer sind rücksichtsvoll zu behandeln. Jeder fährt auf eigene Verantwortung und versichert sich ggf. selbst (Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung). Die Haftung für Schäden an Material oder Dritten liegt beim einzelnen Teilnehmer, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenständ

Ist der Ausrichter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Ausrichters gegenüber dem Teilnehmer. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. Für alle diese Fälle gibt es keine Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung und seiner Kenntnis dieser Regelung auf jegliche Regressansprüche. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten erfasst und weitergegeben, sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Ein Widerspruch für die künftige Nutzung ist durch Nachricht an uns möglich.

Die aus aktuellem Anlass verfügten Hygiene- und Abstandsvorschriften der Länder Berlin und Brandenburg sind allzeit einzuhalten
Es handelt sich um eine private Ausfahrt, nicht um ein Rennen. Alle Mitfahrenden versorgen sich selbst und sind für sich selbst verantwortlich. Die StVO ist einzuhalten und andere Wegnutzer sind rücksichtsvoll zu behandeln. Jeder fährt auf eigene Verantwortung und versichert sich ggf. selbst (Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung). Die Haftung für Schäden an Material oder Dritten liegt beim einzelnen Teilnehmer, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schadensfällen. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Ausrichter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenständ

Ist der Ausrichter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Ausrichters gegenüber dem Teilnehmer. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. Für alle diese Fälle gibt es keine Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung und seiner Kenntnis dieser Regelung auf jegliche Regressansprüche. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten erfasst und weitergegeben, sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Ein Widerspruch für die künftige Nutzung ist durch Nachricht an uns möglich.

Die aus aktuellem Anlass verfügten Hygiene- und Abstandsvorschriften der Länder Berlin und Brandenburg sind allzeit einzuhalten

Sonst noch wichtig:
– Helm ist obligatorisch, zudem bitte Schlauch, Pumpe,
Riegel, Wasser, Regenschutz, etc. nicht vergessen
– Vorder- und Rücklicht für den Rückweg, für vorne am besten sowohl eine Lenker-, als auch eine Helmlampe.
– Neben Cyclocrosser*innen sind natürlich auch flotte MTBer*innen willkommen
– Mindestens 32mm Reifenbreite, empfohlen sind um die 40mm

Gemeinsam starten, gemeinsam ankommen. Alle fahren auf eigene Verantwortung

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